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Schriftzug: Patrick Dietrich, Steuerberater in Ludwigsburg

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Online-Gründung einer GmbH soll möglich werden

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Digitalisierungsrichtlinie beschlossen. Diese soll die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen.

Das Kernstück des beschlossenen Gesetzentwurfs ist die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Hierfür soll eine Form der notariellen Beurkundung und Beglaubigung mittels Videokommunikation eingeführt werden.

Offenlegung von Urkunden

Aufgrund der Vorgaben der Digitalisierungsrichtlinie darf es zukünftig bei der Offenlegung von Urkunden und Informationen nicht länger auf die Offenlegung in einem separaten Amtsblatt oder Portal ankommen (sogenanntes „once-only“-Prinzip). Aus diesem Grund wird das bisherige Bekanntmachungswesen und die bisherige Offenlegungsstruktur umgestellt: Die Eintragungen in den Registern werden zukünftig dadurch bekannt gemacht, dass sie in dem jeweiligen Register erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt werden. Es bedarf insoweit nicht länger einer separaten Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal.

Rechnungslegungsunterlagen

Rechnungslegungsunterlagen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse sollen dem Entwurf nach künftig nur noch durch Einstellung in das Unternehmensregister offengelegt werden. Die derzeitige Doppelpublizität in Bundesanzeiger und Unternehmensregister soll entfallen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Download:

Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom 10.02.2021